Da es für die detaillierte Konzeptionierung keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben gibt, haben die Fachberatungen der Caritas-Verbände sowie Ordinariate der bayerischen (Erz-)Diözesen Handreichungen erstellt, wie ein Schutzkonzept zu erarbeiten ist und welche Punkte verbindlich sein sollten.
Diese dienen als Leitfaden, mit dem jede Einrichtung ihr eigenes Schutzkonzept entwickeln, anpassen und auf die Situation vor Ort abstimmen kann.
Miteinander achtsam leben - Prävention von sexualisierter Gewalt – Handreichung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen im Erzbistum Bamberg
N.N.
Inklusion
Kinder unter 3 Jahren
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