Es muss also – entsprechend Stufe 1 bis 3 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – die Entwicklung zu inklusiven Kitas in den Mittelpunkt gerückt werden. Dennoch ist es nicht möglich, Inklusion zum Nulltarif umzusetzen. Um Inklusion in der oben beschriebenen Form und damit die optimale Begleitung und Förderung jedes einzelnen Kindes in den bayerischen BayKiBiG-Kindertageseinrichtungen gewährleisten zu können, ist eine deutliche Erhöhung der personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung der Kitas in Bayern erforderlich. Nötig ist auch eine entsprechende staatliche Refinanzierung des gesetzlich festgeschriebenen Anspruchs. Inklusion in diesem Sinne fordert entsprechende Rahmenbedingungen.
Zu bearbeiten sind aus Sicht des Verbandes katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. folgende Aspekte:
Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sind aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Inklusion im genannten Sinne erfolgreich umsetzen zu können.
(entnommen aus Beitrag Dr. Alexa Glawogger-Feucht in KiTa aktuell, Bayern, 6/2023)