Aktuell

  • Sprachstandserhebungen: Gesetz geändert - Durchführung der Erhebungen

    Zeitschiene

     1. Januar 2025 - Die Neuerungen für Kitas zum 1. Januar 2025 sind durch den Verband HIER zusammengefasst.

    Verfahren ab 2025

    Durchführung Sprachstandserhebungen

    Künftig werden bei allen Kindern im vorletzten Kindergartenjahr grundsätzlich verpflichtende Sprachstandserhebungen in Zuständigkeit der öffentlichen Sprengel-Grundschule durchgeführt.

    -> Zum 31. Januar 2025 ist die Sprachstandserhebung von Kita-Seite bereits durchzuführen. Laut Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) kann dafür jeweils die Kurz-Version von SISMIK und SELDAK verwendet werden. Die Frist für die Sprachstandserhebungen nach SISMIK/SELDAK ist der 31. Januar eines jeden Kalenderjahres.

    Erklärung über keinen erhöhten Förderbedarf

    Der Gesetzestext des BayKiBiG lautet: „Wenn ein Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat, stellen die Träger der Kindertageseinrichtungen den Eltern im vorletzten Kindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des BayEuG) bis zum 31. Januar des jeweiligen Kindergartenjahres eine schriftliche Erklärung darüber aus“.

    -> Hierfür wird künftig ein beschreibbares pdf.-Formular per KiBiG.web bzw. Adebis bereitgestellt.

    Die AVBayKiBiG ergänzt dies insofern, als festgehalten wird, dass bei Kindern, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres eine Sprachstandserhebung anhand des zweiten Teiles von SISMIK vorgenommen wird. Bei Kindern, bei denen zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist, erfolgt die Sprachstandserhebung anhand von SELDAK. Die daraus folgenden Sprachstandserhebungen sind anschließend Grundlage für die durch die Träger auszustellende Erklärung.

    12. Dezember 2024 - Amtliches Ministerielles Schreiben AMS des StMAS zur Durchführung des neuen Gesetzes veröffentlicht.

    29. November 2024 - Beschluss des Gesetzes zur Einführung von Sprachstandserhebungen durch den Bayerischen Landtag.

    13. November 2024 - Zweite Lesung der Gesetzesvorlage zur Einführung von Sprachstandserhebungen im Bayerischen Landtag

    26. September 2024 - Erste Lesung der Gesetzesvorlage im Bayerischen Landtag

    23. Juli 2024 - Das Bayerische Kabinett traf einen Beschluss zu einer Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen, die sich insbesondere auf Kinder im vorletzten Kindergartenjahr bezieht und auf Kinder, die keine Kita besuchen. Dazu sind Gesetzesänderungen im BayKiBiG und der Ausführungsverordnung AVBayKiBiG, des Bayerischen Integrationsgesetzes sowie des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Grundschulordnung vorgesehen.

    Einschätzung und Rückmeldung des Verbands 2024

    12. November 2024 - Pressemitteilung

    5. September 2024 - DOWNLOAD POSITION

    Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. war an der Verbändeanhörung zum Thema Sprachstandserhebungen beteiligt und nahm dazu gemeinsam mit Landes-Caritasverband Bayern e.V. Stellung.
    (Stand 5. September 2024)


     

  • Statement des Verbands
    zu offenen Fragen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung
    (Dezember 2024)

    OFFENE FRAGEN SIND:
    -> Umgang mit im Bundesgesetz vorgegebenen 20 Schließtagen im Bereich der Grundschulkindbetreuung. BayKiBiG-geförderte Einrichtungen haben laut Gesetz die Möglichkeit von bis zu 30 Schließtagen pro Jahr...
    -> Wie wird ab 2026 mit Bestandskindernumgegangen? Bedeutet Rechtsanspruch, dass Kinder, die jetzt bereits einen Betreuungsplatz haben und dann in die dritten Klasse kommen, ihren Platz an die Kinder, die zum 1. August 2026 in
    die 1. Klasse kommen, verlieren?
    -> Ein Hemmnis im Ausbau bedeutet die zu enge Fertigstellungsfrist des Bundes-Förderprogramms, die bis 31. Dezember 2027 läuft. Wer soll das schaffen? Eine vollständige bauliche Fertigstellung ...
    -> Bedeutende Schranken für Träger sind auch ein zu enger Finanzierungsrahmen und Personalmangel.
    -> Wie kann bei unterschiedlichen Qualifikationsniveaus Inklusion konsequent umgesetzt werden? Wie erhält Kinderschutz seine Beachtung auf gleichem Niveau und wird die Entwicklung der Pädagogik für Grundschulkinder vorangetrieben?

    DOWNLOAD Statement 2024 Ganztagsbetreuung

    DOWNLOAD Positionspapier 2021 Ganztagsbetreuung

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    MEHR zu Hort- und Schulkinderbetreuung

  • Starke Argumente für starke Kitas: Kitas als Bildungseinrichtungen stärken durch

    • grundlegende Standards: Fachkraftquote (50%), gesetzlicher Anstellungsschlüssel, Sprachniveau B2 einhalten,
    • refinanzierte Zeitkontingente für die Freistellung der Leitung als Schlüsselfigur zur Weiterentwicklung der Teams,
    • Stärkung der Fachkräfte als Verantwortliche der Bildungsprozesse,
    • Etablierung von multiprofessionellen Teams, um durch die Zusammenarbeit verschiedener Professionen die Bildungsqualität weiterzuentwickeln,
    • Möglichkeiten für Rahmenbedingungen zur Organisationsentwicklung

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  • Starke Argumente für starke Kitas: Inklusion umsetzen, fördern, ausbauen durch

    • Verbesserung der Grundfinanzierung von Inklusion,
    • Entwicklung von Fachstandards,
    • Refinanzierung einer prozesshaften Begleitung,
    • Vereinfachung der Antragsstellung für die Familien zur Entlastung von Kitas,
    • Investitionen in praxisintegrierte Fort- und Weiterbildungen für pädagogische Teams zur Entwicklung und Implementierung von inklusiven Konzepten,
    • Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von multiprofessionellen Teams,
    • Entwicklung und Förderung von fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen für pädagogische Fachkräfte innerhalb der Einrichtung,
    • Mehr empirische Forschung in der Frühpädagogik zum Thema Inklusion.


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  • Starke Argumente für starke Kitas: Schließung der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Betriebskostenförderung

    Bezugnehmend auf die Handlungsempfehlung 8 der Arbeitsgruppe Kita 2050 im Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern:

    • Kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG "Basiswert" deutlich anheben,
    • Einführung einer zweiten Säule der Finanzierung für weiteres Personal wie Kita-Köchin, Kita-Sekretariat und für laufende Kosten (Gebäude, Instandhaltungen, Wartungen und Prüfungen etc.),
    • Zeitkontingente für Leitungstätigkeiten und Praxisanleitung rechtlich im BayKiBiG verankern,
    • Fachkarrieren refinanzieren,
    • Landes-Investitionsprogramm für Sanierungen, um bestehende Gebäude zu erhalten und Weiterentwicklung des Summenraumprogramms,
    • Kostendeckende Refinanzierung des Fachdienstes/Frühförderung.

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  • Starke Argumente für starke Kitas:
    Es sind bei weitem noch nicht alle Mittel ausgeschöpft, Fach- und Ergänzungskräfte für das Arbeitsfeld Kita und darüber hinaus für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen und zu binden.

    • Einführung und Refinanzierung von Fachkarrieren (z. B. Inklusion, Familienorientierung, Praxis Mentoring, Sprachfachkräfte),
    • Ausbildungsvergütung refinanzieren,
    • Gesamtkonzept für Quereinsteiger mit vorangegangener beruflicher Qualifizierung entwickeln; Anerkennungsmodalitäten für fachverwandte und ausländische Abschlüsse beschleunigen,
    • Staatliche Förderung der mehrmoduligen beruflichen Weiterbildungen zur Ergänzungskraft und zur Fachkraft,
    • Studienplätze an Hochschulen für Sozial- und Kindheitspädagogik weiter ausbauen,
    • Fachakademien für Sozialpädagogik bedarfsgerecht ausbauen,
    • Mehr praxisintegrierte Ausbildungsplätze.

    DOWNLOAD Positionspapier 2021 zur Fachkraftgewinnung

    DOWNLOAD Positionspapier 2021 Multiprofessionelle Teams

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