Aktuell

  • Sprachstandserhebungen: Gesetzesänderung geplant

    Zeitschiene

    13. November 2024 - Zweite Lesung der Gesetzesvorlage zur Einführung von Sprachstandserhebungen im Bayerischen Landtag

    26. September 2024 - Erste Lesung der Gesetzesvorlage im Bayerischen Landtag

    23. Juli 2024 - Das Bayerische Kabinett traf einen Beschluss zu einer Ausweitung der Sprachfördermaßnahmen, die sich insbesondere auf Kinder im vorletzten Kindergartenjahr bezieht und auf Kinder, die keine Kita besuchen. Dazu sind Gesetzesänderungen im BayKiBiG und der Ausführungsverordnung AVBayKiBiG, des Bayerischen Integrationsgesetzes sowie des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Grundschulordnung vorgesehen.
     

    Geplantes Verfahren ab 2025 nach aktuellem Stand

    Künftig werden bei allen Kindern im vorletzten Kindergartenjahr grundsätzlich verpflichtende Sprachstandserhebungen in Zuständigkeit der öffentlichen Sprengel-Grundschule durchgeführt. Eine Ausnahme besteht, sofern ein Nachweis der Kindertageseinrichtung vorgelegt wird, der bestätigt, dass kein Sprachförderbedarf vorliegt.

    Grundlage der Sprachstandserhebung für die Ausstellung einer schriftlichen Erklärung durch Kita-Träger

    Der neue Gesetzestext des BayKiBiG sieht vor: „Wenn ein Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat, stellen die Träger der Kindertageseinrichtungen den Eltern im vorletzten Kindergartenjahr vor Beginn der Schulpflicht (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 des BayEuG) bis zum 31. Januar des jeweiligen Kindergartenjahres eine schriftliche Erklärung darüber aus“.

    Die AVBayKiBiG ergänzt dies insofern, als festgehalten wird, dass bei Kindern, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind, in der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres eine Sprachstandserhebung anhand des zweiten Teiles von SISMIK vorgenommen wird. Bei Kindern, bei denen zumindest ein Elternteil deutschsprachiger Herkunft ist, erfolgt die Sprachstandserhebung anhand von SELDAK. Die daraus folgenden Sprachstandserhebungen sind anschließend Grundlage für die durch die Träger auszustellende Erklärung.


    Einschätzung und Rückmeldung des Verbands

    12. November 2024 - Pressemitteilung

    5. September 2024 - DOWNLOAD POSITION

    Kindertageseinrichtungen haben einen gesetzlich legitimierten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der auf eine ganzheitliche Entwicklung der Kinder zielt, insofern nimmt die alltagsintegrierte Sprachförderung einen zentralen Stellenwert in Kitas ein.

    Grundsätzlich ist zu betonen, dass Deutschkenntnisse und Sprachfähigkeiten wesentliche Faktoren für die Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit und Voraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn sind. Die Rückmeldung von Experten, dass der Anteil von Kindern mit geringen Sprachkenntnissen von Jahr zu Jahr steigt, muss daher ernst genommen werden.

    Deshalb ist das Vorhaben des Kultusministeriums und Sozialministeriums nach mehr Sprachförderung im Grundsatz wichtig und unterstützenswert – allerdings ziehen die Gesetzesänderungen eine ganze Reihe an Problemlagen nach sich. Unter anderem haben Träger von Kitas sowie die Einrichtungen selbst einen deutlich erhöhten Beratungs- und Verwaltungsaufwand, der nach aktuellem Stand nicht refinanziert wird. 

    Der Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. war an der Verbändeanhörung zum Thema Sprachstandserhebungen beteiligt und nahm dazu gemeinsam mit Landes-Caritasverband Bayern e.V. Stellung.
    (Stand 5. September 2024)


     

  • Starke Argumente für starke Kitas: Kitas als Bildungseinrichtungen stärken durch

    • grundlegende Standards: Fachkraftquote (50%), gesetzlicher Anstellungsschlüssel, Sprachniveau B2 einhalten,
    • refinanzierte Zeitkontingente für die Freistellung der Leitung als Schlüsselfigur zur Weiterentwicklung der Teams,
    • Stärkung der Fachkräfte als Verantwortliche der Bildungsprozesse,
    • Etablierung von multiprofessionellen Teams, um durch die Zusammenarbeit verschiedener Professionen die Bildungsqualität weiterzuentwickeln,
    • Möglichkeiten für Rahmenbedingungen zur Organisationsentwicklung.

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  • Starke Argumente für starke Kitas: Inklusion umsetzen, fördern, ausbauen durch

    • Verbesserung der Grundfinanzierung von Inklusion,
    • Entwicklung von Fachstandards,
    • Refinanzierung einer prozesshaften Begleitung,
    • Vereinfachung der Antragsstellung für die Familien zur Entlastung von Kitas,
    • Investitionen in praxisintegrierte Fort- und Weiterbildungen für pädagogische Teams zur Entwicklung und Implementierung von inklusiven Konzepten,
    • Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von multiprofessionellen Teams,
    • Entwicklung und Förderung von fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen für pädagogische Fachkräfte innerhalb der Einrichtung,
    • Mehr empirische Forschung in der Frühpädagogik zum Thema Inklusion.

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  • Starke Argumente für starke Kitas: Schließung der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Betriebskostenförderung

    Bezugnehmend auf die Handlungsempfehlung 8 der Arbeitsgruppe Kita 2050 im Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern:

    • Kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG "Basiswert" deutlich anheben,
    • Einführung einer zweiten Säule der Finanzierung für weiteres Personal wie Kita-Köchin, Kita-Sekretariat und für laufende Kosten (Gebäude, Instandhaltungen, Wartungen und Prüfungen etc.),
    • Zeitkontingente für Leitungstätigkeiten und Praxisanleitung rechtlich im BayKiBiG verankern,
    • Fachkarrieren refinanzieren,
    • Landes-Investitionsprogramm für Sanierungen, um bestehende Gebäude zu erhalten und Weiterentwicklung des Summenraumprogramms,
    • Kostendeckende Refinanzierung des Fachdienstes/Frühförderung.

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  • Starke Argumente für starke Kitas:
    Es sind bei weitem noch nicht alle Mittel ausgeschöpft, Fach- und Ergänzungskräfte für das Arbeitsfeld Kita und darüber hinaus für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen und zu binden.

    • Einführung und Refinanzierung von Fachkarrieren (z. B. Inklusion, Familienorientierung, Praxis Mentoring, Sprachfachkräfte),
    • Ausbildungsvergütung refinanzieren,
    • Gesamtkonzept für Quereinsteiger mit vorangegangener beruflicher Qualifizierung entwickeln; Anerkennungsmodalitäten für fachverwandte und ausländische Abschlüsse beschleunigen,
    • Staatliche Förderung der mehrmoduligen beruflichen Weiterbildungen zur Ergänzungskraft und zur Fachkraft,
    • Studienplätze an Hochschulen für Sozial- und Kindheitspädagogik weiter ausbauen,
    • Fachakademien für Sozialpädagogik bedarfsgerecht ausbauen,
    • Mehr praxisintegrierte Ausbildungsplätze.

    DOWNLOAD Positionspapier 2021 zur Fachkraftgewinnung

    DOWNLOAD Positionspapier 2021 Multiprofessionelle Teams

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