• Delegiertenversammlung 2024

    Über 70 Delegierte des Verbands katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V. kamen am Mittwoch, 27. November 2024 zur Delegiertenversammlung ins Salesianum in München.

    Nach Verbandsregularien am Vormittag sprach im Fachteil Christian Schoppik, Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, über aktuelle Grundlinien der bayerischen Politik im Bereich Kindertageseinrichtungen.

    Daran schloss sich die Diskussion einer Satzungsänderung für den Verein sowie von zwei Delegiertenanträgen an.

     

      • Beginn der Delegiertenversammlung - Vorstand des Verbands auf dem Podium - Begrüssung durch Dr. Andreas Magg, Vorstandsvorsitzender (Foto Verband C.Hoffmann)
      • Tätigkeitsbericht des Verbands - Vortrag Dr. Magg - Fragen der Delegierten (Foto Verband, C. Hoffmann)
      • Begrüssung von Christian Schoppik, Ministerialdirektor StMAS durch Dr. Andreas Magg, Vorstandsvorsitzender des Verbands. (Foto Verband, C.Hoffmann)
      • v.l.n.r. Geschäftsführerin Dr. Alexa Glawogger-Feucht, Ministerialdirektor StMAS Christian Schoppik, Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Magg. (Foto Verband C. Hoffmann)
      • Fachveranstaltung - Aktuelle Grundlinien der Politik der Bayerischen Staatsregierung im Bereich Kindertageseinrichtungen - Vortrag Christian Schoppik, Ministerialdirektor StMAS (Foto Verband, C. Hoffmann)
      • Diskussion und Abstimmung zu Anträgen und einer Satzungsänderung des Verbands. (Foto Verband A. Glawogger-Feucht)

NÄCHSTE DELEGIERTENVERSAMMLUNG am 25. November 2025 - Ort wird noch bekanntgegeben

Info

DELEGIERTENVERSAMMLUNG

Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Verbandsorgan des Verbandes katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern und findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind möglich.

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
1. den Delegierten der Mitglieder aus den jeweiligen (Erz-) Diözesen, wobei die Mitglieder aus jeder Diözese die Delegierten nach eigener Regelung wählen und entsenden. Als Maßgabe gelten ein Delegierter pro zehn Einrichtungen;
2. den Mitgliedern des Vorstands.
Die Mitglieder des Beirats können – soweit sie nicht dem Vorstand angehören – an der Mitgliederversammlung beratend teilnehmen.

Der Mitgliederversammlung obliegt
1. die Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts des Vorstands und die Anhörung
2. die Entlastung des Vorstands
3. die Beratung und Entscheidung über Fragen der Verbandsarbeit von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung
4. die Wahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstands, die keine Delegierten sein müssen
5. der Beschluss der Beitragsordnung
6. die Entscheidung über Satzungsänderungen
7. die Entscheidung über die Auflösung des Verbandes (vgl. § 12).

5. Delegiertenversammlung am 23. November 2023 in Neumarkt in der Oberpfalz: Bericht und Bildergalerie

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